Wir in Bayern sind rund 4500 Mitglieder.
Davon sind 122 für den Verband tätige Rittführer und 71 Übungsleiter, die wir zertifiziert haben. Von diesen wiederum sind es keine 20 Personen, die hauptberuflich Reitunterricht erteilen.
Zu all den Argumentationen und Vorwürfen, die von einzelnen Mitgliedern kommen, möchten wir sagen:
Die Anzahl der Mitglieder, die hauptberuflich ihr Geld mit Reitunterricht verdienen, liegt unter 3% der Gesamtmitgliederzahl.
Einige haben eine Reitanlage und verpachten Stellplätze, andere haben einen Verein gegründet und so weiter. Diese unterrichten zum Teil auch und verdienen sich damit etwas dazu. Die großen Ställe haben panische Angst vor Corona auf dem Hof, die kleinen Reitschulen fürchten um ihre Existenz und die Freizeitreiter wollen einfach nur reiten.
Auch in der Vorstandschaft gibt es zwei Betroffene, die unter der Corona-Problematik leiden und derzeit kein Geld verdienen. Das schließt aber nicht aus, sich vernünftig damit auseinander zu setzen.
Nachdem die Reitschulen unter die Betroffenen fallen, die aktuell schließen müssen, gibt es für sie staatliche Zuschüsse sowie auch für die Unterrichtenden ohne eigene Pferde:
„Für alle von der Allgemeinverfügung direkt oder indirekt oder mittelbar Betroffenen gibt es die Novemberhilfe, und Überbrückungshilfe II für die Kosten bei Umsatzrückgängen in 2020 für alle Betriebe“.
Was ist Novemberhilfe?
Für den zweiten Lockdown, der am 2. November 2020 startete, bietet die Bundesregierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe – auch Novemberhilfe genannt – an. Dabei handelt es sich um eine anteilige Umsatzerstattung für die Zwangsschließungen. Die Novemberhilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
75 % des durchschnittlichen Wochenumsatzes von November 2019 sollen dabei ausgezahlt werden. Sollte dieser Vergleich nicht möglich sein, kann der durchschnittliche Wochenumsatz seit der Gründung oder der vom Oktober 2020 als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Die Antragstellung ist nur über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Wer bekommt Novemberhilfe?
Folgende Unternehmen und Solo-Selbstständige können Novemberhilfe beantragen:
- Unternehmen, die direkt von den temporären Schließungen ab November 2020 betroffen sind
- Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen
- Unternehmen und Solo-Selbstständige, die regelmäßigmindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen erzielen.
Seit dem 21. Oktober können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Diese sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I an (Juni-August 2020).
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um nicht-rückzahlpflichtige Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für vier Monate (September bis Dezember 2020) bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Weiterhin gilt: Die Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Wir agieren im Hintergrund, ohne uns mit jedem unserer Schritte öffentlich zu profilieren.
Dabei wägen wir gewissenhaft ab, ob es vorteilhaft für die Mitglieder ist oder womöglich ein großer Nachteil werden kann, sich aufzuplustern. Reiten ist Individualsport - dafür kämpfen wir.
Das Reiten als Individualsport ist weiterhin außerhalb von Reithallen und Reitplätzen uneingeschränkt möglich. Dafür setzen wir uns ein und es sollte unser aller Ziel sein, dass dies auch so bleibt -mit viel Sachlichkeit und wenig Emotionen.
Da das Reiten in der freien Natur laut Satzung unser Hauptziel ist, was uns von den anderen Pferdesportverbänden unterscheidet, dürfen wir das uneingeschränkte Reiten draußen, welches der absoluten Mehrheit unserer Mitglieder wichtig ist, nicht durch eine Klage für das sportliche Reiten und den Reitunterricht in Reithallen und auf Reitplätzen gefährden. Wohin das führen kann, haben wir ja bei den Fitnessstudios gesehen. Eine komplette Schließung der Reitbetriebe wie im Frühjahr könnte die Folge einer Klage sein, was die Situation wesentlich verschlechtern würde.
Wir vertreten eine professionelle Veröffentlichung amtlicher offizieller Texte, die selbsterklärend sind, ohne zweifelhafte selbsterfundene Interpretationen hinzuzufügen.
Wir als VFD sind ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die sich um das Wohl der Pferde, den tiergerechten Umgang und das Reiten in freier Natur einsetzen.
Dies tun wir zu jeder Zeit und mit vollem Einsatz.
Eure Vorstandschaft des LV Bayern