Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert und verschärft.
Die Änderungen wurden hier veröffentlicht:
Wesentliche Änderungen sind:
- Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Was bedeutet das für den Pferdesport ?
Da die notwendige Versorgung der Pferde weder eine private Zusammenkunft noch ein touristischer Tagesausflug isind, ist es weiterhin unter den bisherigen Voraussetzungen erlaubt.
Die Fahrt zum Stall ist damit immer auch über 15 km hinaus zulässig.
Die Zahl der Teilnehmer am Individualsport ist, wie bisher auch, direkt an die allgemeine Kontaktbeschränkung angeknüpft.
Damit wird auch hier die zulässige Teilnehmerzahl von bisher fünf Personen auf einen Haushalt un eine weitere Person beschränkt.
Eine Ausnahme für den Sport gibt es nicht mehr.
Die beschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person gilt damit auch für das Ausreiten, Fahren und jede andere Bewegung mit den Pferden.
Die Regelungen für den Zutritt zu Pferdesportbetrieben sind natürlich den Stallbetreibern vorbehalten. Beschränkungen sind aufgrund des Hausrechts möglich.
Die Ministerien werden sicher noch ihre Erläuterungen im Internet anpassen.
Heiner Natschack