VFD Bayern

Heiner Natschack

Umweltministerium Bestätigt unsere Auffassung zum Reiten in der Natur  

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.

Bisher war immer unklar, ob ein mit der Reitbeteiligung geschlossener Haftungsausschluss auch für die Krankenversicherung der Reitbeteiligung gültig ist.

Durch eine Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung zur Equine Infektiöse Anämie (EIA) werden die Veranstalter zum Führen eines Pferderegisters verpflichtet.

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