VFD Bayern

VFD Bayern ist seit 2010 gemeinnützig

Gemeinnützigkeit der VFD Bayern:

„Die Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland Landesverband Bayern e.V. dient nach der eingereichten Satzung (Anm.: Satzung vom 8. März 2008 mit nachträglich vorgenommenen Anpassungen) ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.“

Die vorläufige Bescheinigung des Finanzamts München Abteilung Körperschaften vom 23. Februar 2010 bestätigt, dass die VFD Bayern den Sport als gemeinnützigen Zweck fördert und nunmehr berechtigt ist, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenbescheinigungen auszustellen: Die Zuwendungen wiederum sind beim Spender steuerlich abzugsfähig. Allerdings gilt dies nicht für die Mitgliedsbeiträge.

Eine Förderung der VFD Bayern durch eine Spende, zahlt sich damit auch für den Spender steuerlich aus. Wenn du der VFD Bayern daher eine Spende zuwenden möchtest, mach dies bei deiner Überweisung durch die Bezeichnung „Spende“ deutlich. Du erhältst am Jahresende dann eine steuerliche Spendenbescheinigung nach amtlichem Vordruck.

Darüber hinaus ist die VFD Bayern selbst in bestimmten steuerlichen Bereichen und innerhalb bestimmter Grenzen steuerbegünstigt.

Gerhard Streitberger
Schatzmeister, Mai 2010

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