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Pressemitteilung des bayer. Landwirtschaftsministeriums zum Thema Wolf

Wie in der Pressemitteilung erwähnt, ist der Wolf laut der roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature; offiziell International Union for Conservation of Nature and Natural Resources; deutsch: Internationale Union zur Bewahrung der Natur, ehemals bezeichnet als Weltnaturschutzunion) längst nicht mehr vom Aussterben bedroht.

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Pressemitteilung des bayer. Landwirtschaftsministeriums
Wie in der Pressemitteilung erwähnt, ist der Wolf laut der roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature; offiziell International Union for Conservation of Nature and Natural Resources; deutsch: Internationale Union zur Bewahrung der Natur, ehemals bezeichnet als Weltnaturschutzunion) längst nicht mehr vom Aussterben bedroht.
Das heißt, er hat auch in Europa seinen günstigen Erhaltungszustand erreicht.
Er wurde bereits von der roten Liste gestrichen.
Dies bestätigen auch die Erkenntnisse der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE)
Damit ist auch der in Art. 16 der FFH Richtlinie geforderte günstige Erhaltungszustand als Voraussetzung für weitere Maßnahmen erreicht.
Warum das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation trotzdem immer noch bestritten wird ist unverständlich.
Die Bundesdelegiertenversammlung der VFD hat daher bereits in der letzten Jahresversammlung beschlossen, dass die VFD sich neben der Herdenschutzmaßnahmen auch für weitere Maßnahmen zum Schutz der Equiden einsetzt.
Dieser Beschluss besteht entgegen anderslautender Fehlinformationen immer noch und ist daher umzusetzen.
Lediglich der Beschlussantrag zur Obergrenze wurde bis zur nächsten Bundesdelegiertenversammlung zurückgestellt. Das Ergebnis des zu diesem Punkt eingesetzten Gremiums hat keine Auswirkung auf die zu den anderen Punkten ergangenen Beschlüsse.
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