VFD Bayern

Geschichte

Der Landesverband Bayern ist mittlerweile fast 45 Jahre alt und hat eine ebenso bewegte wie interessante Geschichte. Der Bundesehrenvorsitzende und langjähriges Mitglied unseres Landesverbands, zugleich Ehrenvorsitzender des Bezirksverbands Oberpfalz und Begründer der modernen VFD Ausbildung, Dietmar Köstler, hat dazu die Daten zusammengestellt. (DK)

Aussperren von Reitern

Am 27.Juli 1973 hat der Bayerische Landtag das "Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur" verabschiedet. Dieses Gesetz löst das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz vom 22.6.1935 ab.

Das Reichsnaturschutzgesetz hatte sich darauf beschränkt, besonders wertvolle Teile der Natur und einzelne Arten zu schützen. Die wirtschaftliche Entwicklung, das Bevölkerungswachstum und zahlreiche Strukturveränderungen nach dem Krieg brachten laut Begründung des Gesetzes Belastungen und Gefährdungen des Naturhaushalts mit sich, die es erforderlich machten, den Schutz von Natur und Landschaft von Grund auf neu zu ordnen. Es genügte nicht mehr, einzelne Pflanzen und Tiere zu schützen, da ihr Lebensraum insgesamt bedroht wird. Sinn des Gesetzes war die sparsame Verwendung der Naturgüter, die Landschaftspflege und die Verpflichtung, Schaden in der Natur zu beseitigen und nach Eingriffen das Gleichgewicht in der Natur wieder herzustellen.

Aus der Verpflichtung zur Verhütung von Schäden in der Natur ist in das Gesetz der Artikel 24 Abs. 2 aufgenommen worden: "Reiten ist unbeschadet der straßenverkehrs- und wegerechtlichen Vorschriften nur auf solchen Privatwegen und Flächen in der freien Natur zulässig, die eigens für das Reiten freigegeben sind. Wandern und Radfahren ist vorrangig."

Ähnliche Gesetze werden schon vorher in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erlassen. Dabei ging es der Lobby der Landwirte und Waldbesitzer nicht um den Schutz der Natur, sondern sie hatten die Absicht, für die Zurverfügungstellung ihrer Privatwege eine Entschädigung zu erhalten. Die FN hatte unter ihrem Präsidenten Graf Landsberg und ihrem Präsidiumsmitglied Freiherr von Heereman, der zugleich Präsident des Deutschen Bauernverbandes war, in Nordrhein-Westfalen schon Musterverträge für die Benutzung von Privatwegen abgeschlossen.

Gründung der VFD als Protestbewegung in Beckum 1973

Gegen diese Gesetze, die die Reiter von der Gunst der Wegebesitzer abhängig machte, hatte in Nordrhein-Westfalen 1970 schon Hans Peeck, Pferdezüchter aus Schwelm, mit Fernsehberichterstattung protestiert. In Schleswig-Holstein hatte Forstmeister a.D. Manfred Haardt in einem offenen Brief an die Regierung in Kiel protestiert.

Als dann ab 1972 auch durch ein Bundesgesetz die Reiter aus dem Wald ausgesperrt werden sollten, wurde auf Initiative von Vikar Horst Ritter zusammen mit Hans Peeck (Züchter), Manfred Haardt (Forstmeister a. D.), Ursula Bruns (Redakteurin), den Rechtsanwälten Dr.Robert Ruhrmann und Rudolf Jürgens und H.Ritters Schwester Ursula Wu, am 5. Mai 1973 in Beckum /Westfalen die Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland als Vertretung der Reiter, die nicht in erster Linie auf Turnierplätzen und in Hallen ritten, gegründet.

Die Reiterzeltschriften "Freizeit im Sattel" und "Reiter Revue" unterstützen mit Aufrufen diese Gründung, und innerhalb eines Vierteljahres waren 1600 Einzelmitglieder und 4500 Mitglieder durch Vereine korporativ der VFD beigetreten. Weil die Mitglieder der VFD aus allen Bundesländern kamen, beschloss die erste Mitgliederversammlung am 29. August 1973 in der Beethovenhalle in Bonn, Landesgruppen zu bilden. Auch wurde eine Neuformulierung des § 12 des Entwurfs eines Bundeswaldgesetzes, der das Betretungsrecht des Waldes auch für Reiter ermöglicht, sowie die Einführung eines Reiterpasses beschlossen. Der erste Vorsitzende, Manfred Haardt, berichtete, daß die VFD bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestags am 5.November 1973 im Reichstagsgebäude in Berlin beteiligt werde.

Die bayerische AG Wanderreiten von 1971 gründet die Landesgruppe Nordbayern der VFD

Von Herrn Hans Hummel aus Wunsiedel war schon 1971 eine Arbeitsgemeinschaft Wanderreiten in Nordbayern gegründet worden. Hans Hummel lud die Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft und weitere Freizeitreiter am 10.November 1973 zur Gründung der Landesgruppe Nordbayern der VFD in das Hotel Kronprinz nach Wunsiedel ein. Die Landesgruppe Nordbayern gründete unter dem Vorsitz von Hans Hummel Bezirksverbände in Ober-, Unter-, Mittelfranken und in der Oberpfalz. Auch verschiedene Kreisverbände wurden schon 1974 gegründet. So z.B. der Aschaffenburger, der schon kurz nach seiner Gründung über 70 Mitglieder hatte. Der Kreisverband Aschaffenburg organisierte am 26.Oktober 1974 eine a.o. Bundesmitgliederversammlung im Seehotel Mainpark in Mainaschaff.

Im Raum München hatte der Reitclub "Der Pandur" in Faistenhaar unter dem Stallbetreiber von Wonka viele Mitglieder für die VFD geworben, u.a. auch Dr. Josef Cichon und Rosi Balthar. Beide nahmen an der Mitgliederversammlung in Mainaschaff teil. Weil auf dieser Versammlung Rechtsanwalt Dr. Ruhrmann zurücktrat, wurde auf Vorschlag der Landesgruppe Nordbayern Rechtsanwalt Dr.Cichon zum 2. Vorsitzenden gewählt. Aus dem Kreisverband Aschaffenburg wurde dessen 2. Vorsitzender Winfried Winnefeld als zukünftiger Sportwart in den Bundesvorstand berufen, Schatzmeister wurde Herr Kretzschmer von der Uelzener Versicherung.

Landesverband Bayern der VFD wird gegründet

Die Mitglieder aus Nordbayern sprachen mit Dr. Cichon und Frau Balthasar ab, dass auch eine Landesgruppe Südbayern ins Leben gerufen und damit der Landesverband Bayern gegründet werde.

Am 28. November 1975 fand in der Gaststätte „Grünwaldpark“ diese Gründung statt. Zum 1. Vorsitzenden wurde Dr. Cichon und zum Klassier Frau Rosine Balthasar gewählt. Die Satzung wurde am 17.Mai 1976 ins Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer 8807 eingetragen.

Als Protest gegen das in Bayern seit 27. Juli 1973 bestehende Reitverbot in Wald und Flur führte die Landesgruppe Nordbayern zusammen mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen vom 2. bis 15. September 1974 einen Stafettenritt Rhön-Fichtelgebirge durch. Darüber berichteten Presse, Rundfunk und Fernsehen sehr ausführlich. Auf dem Ritt wurden Flugblätter an Wanderer verteilt, die sich bei Belästigungen durch Reiter an die VFD Nordbayern wenden sollten. Die Wanderer freuten sich über die Pferde und fühlten sich nicht belästigt. Diese Meinung wurde den Bayerischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt mitgeteilt. In München fand eine Protestdemonstration in der Innenstadt statt, die durch den Besuch der britischen Königin, deren Konvoi erheblich behindert wurde, sehr viel Aufsehen erregte.

Hans Hummel als ehemaliger Kavallerist des 17. Bayerischen Reiter-Regiments und Trakehnerzüchter hatte beste Verbindungen zum Verband der Reit- und Fahrvereine Bayerns. Aufgrund seiner Initiative erhoben der Bayerische Reit- und Fahrverband unter dem Vorsitz von Dr. Rupprecht, der Reitclub "Der Pandur", der Münchner Poloklub und der VFD Bundesverband unter Manfred Haardt sowie Rechtsanwalt Dr. Paul Hösl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen das Bayerische Naturschutzgesetz. Der Reitclub "Der Pandur" und der Bundesverband der VFD wurden durch Rechtsanwalt Dr. Cichon, der Bayerische Reit- und Fahrverband durch Rechtsanwalt Rudolf Meuschel und der Münchner Poloklub durch Rechtsanwalt Dr. Michael Hauen vertreten.

Bei der Verhandlung am 8.Mai 1975 nahmen außer den Anwälten auch der Präsident das Bayerischen Reit- und Fahrverbandes, Dr. Rupprecht, und der 1. Vorsitzende der VFD, Manfred Haardt, teil.

In seiner Entscheidung vom 16. Juni 1975 erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof Artikel 24 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach das Reiten nur auf eigens dafür freigegebenen Wegen zulässig sein sollte, für verfassungswidrig. Gleichzeitig gestattet Art. 141 Abs 3 der Bayerischen Verfassung die Erholung in der freien Natur ausdrücklich jedermann, also nicht nur Wanderern und Spaziergängern, sondern auch Reitern.

Aufgrund dieser Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes verabschiedete der Bayerische Landtag nach intensiven Beratungen am 7. Juli 1982 das Änderungsgesetz zum Bayerischen Naturschutzgesetz, in das auch die zwischenzeitlich erlassenen Vorschriften das Bundes-Naturschutz- und Waldgesetzes eingearbeitet wurden. Bayern hat damit aufgrund seiner Verfassung das reiterfreundlichste Naturschutzgesetz in Deutschland.

In Art. 26 hat dieses Gesetz bestimmt, daß aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls das Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen oder Flächen oder zu bestimmten Zeiten zu gestatten sei oder zum Schutz des Erholungsverkehrs und des Eigentums eine Kennzeichnung vorzuschreiben sei.

Weil viele Landratsämter von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, hat sich der 1, Vorsitzende des Landesverbandes Bayern mit seiner Anwaltskanzlei auf die Verhinderung und Aufhebung von Reitverboten spezialisiert. In Nordbayern wurde nach dem Vorbild Hummels die Organisation durch flächendeckende Bezirks- und Kreisverbande ausgestaltet. Dabei sind bis heute die Bezirksverbände Mittel- und Oberfranken in Form von Kreisverbänden durchorganisiert.

Zum 30-jährigen Bestehen der Landesgruppe Nordbayern der VFD wurde im November 2003 Hans Hummel zum Ehren-Mitglied des VFD-Landesverbandes ernannt). Mit der Ablösung Dr. Cichons als 1. Vorsitzenden wurde auch die Rechtsvertretung durch die VFD neu geregelt. Ein Rechtsbeirat genehmigt jetzt die Vertretung vor den Gerichten. Für die verschiedenen Gerichtsbezirke sind eigene Anwälte unter Vertrag genommen.

Unter dem neuen 1. Vorsitzenden des Landesvorstands seit Januar 2003, Dr. Dietmar Köstler, wurden auch die Bezirksverbände Ober-Niederbayern und Schwaben in Form von Kreisverbänden durchorganisiert. Auch die Organisation von Wanderreitstationen wird jetzt flächendeckend vorgenommen.

(Gründungsmitglieder am 28.11.1975 I Dr. Josef Cichon , Rosine Balthasar, Paul Würges, Winfried Furtner, Georgine Zeller, Manfred Franke, Hubert Hartig und Ute Richter.)

(*) In der Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes der Abgeordneten Dr. Hamm-Brücher, Wachter, Heinrich am 26.3.1974 sagte der Abgeordnete Wachter: "Auch die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte ein so umfassendes (Reit-)verbot nicht vorgesehen. Die jetzige Fassung des Naturschutzgesetzes in Art. 24 beruht auf einer Intervention des Bayerischen Bauernverbandes, der unserer Auffassung nach die Auswirkungen, zum Beispiel auf die Pferdezucht, auf Futtermittelabsatz, auf die Möglichkeit von Mietställen und alle damit verbundenen Möglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe, die sich ihnen bei einem Reitsport als Volkssport bieten würde, nicht voll übersehen hatte. "

(**) K (Hummel führte 1974 auch den ersten VFD-Ubungsleiterlehrgang im Jagdschloß Fahrenbühl (Ofr.) durch.

(***) Am 16.8.1974 wurde der Kreisverband Rhön in Weimarschmieden gegründet. Zum 1.Vorsitzenden wurde Hans-Joachim Seifert gewählt, zum 2.Vorsitzender Peter Rothe aus Roth, zum Schriftführer Hermann Kunneth aus Fladungen. Peter Rothe nahm auch an dem Ritt Rhön-Fichtelgebirge teil.

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