VFD Bayern

Rechtsbeirat

Der Rechtsbeirat des LV Bayern: 

susanne bauer

   Susanne Bauer
   Verwaltungsjuristin

   Reitrecht

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heiner natschack

  Heiner Natschack
  Kriminalhauptkommissar

  Reitrecht

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guenter karch

   Günter Karch
   Assessor
   Satzung und Gemeinnützigkeit
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Der Rechtsbeirat des Landesverbands Bayern

Unser Rechtsbeirat wurde 2003 von den Juristen Stefan Knoll und Susanne Bauer gegründet. In der aktuellen Zusammensetzung sind dort zwei Juristen (Günter Karch, Susanne Bauer) und ein Dipl.-Verwaltungswirt (Heiner Natschack) ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig. Einer der Juristen (Günter Karch) befasst sich fast ausschließlich mit steuerrechtlichen und vereinsrechtlichen Angelegenheiten des Landesverbands. Die anderen Mitglieder des Rechtsbeirats bearbeiten schwerpunktmäßig Rechtsfälle, die Beschränkungen des Reitens in der freien Natur und/oder im Straßenverkehr zum Gegenstand haben. Heiner Natschack und Susanne Bauer halten ergänzend hierzu auch Vorträge zu dieser Thematik.

Für alle zivilrechtlichen Rechtsfragen rund um das Pferd (Pferdekaufrecht, Einstellverträge etc.) kooperiert der Landesverband Bayern mit Vertragsanwälten, die unseren Mitgliedern eine kostenlose telefonische Erstberatung anbieten, ansonsten aber für unsere Mitglieder entgeltlich tätig werden. Eine finanzielle Kostenübernahme von Anwalts- und Gerichtskosten durch den Landesverband Bayern ist grundsätzlich nur für Rechtsfälle, die Beschränkungen des Reitens im Gelände betreffen, möglich. Und auch hierfür ist unabdingbar, dass folgendes Procedere konsequent eingehalten wird: Entdeckt ein VFD-Mitglied eine Beschränkung (z. B. ein Reitverbotsschild oder eine Wegesperre o. ä.), meldet es sein Anliegen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe seines Namens und der Mitgliedsnummer an die Geschäftsstelle. Ferner benötigen wir eine genaue Schilderung der örtlichen Gegebenheiten sowie einen Ausschnitt aus einer topographischen Karte (1:25 000 oder 1:50 000), in der die Sperre oder Beschilderung eingetragen ist sowie Fotos, auf denen die Beschaffenheit des gesperrten Weges gut erkennbar ist. Da der Rechtsbeirat ehrenamtlich für ganz Bayern tätig ist, alle Rechtsbeiräte aber im Raum München wohnen, kommt eine Ortsbesichtigung nur in Ausnahmefällen in Betracht. Umso wichtiger ist es, aussagekräftige Bilder zu haben. Anschließend prüft der Rechtsbeirat die Erfolgsaussichten eines möglichen rechtlichen Vorgehens gegen die Sperre. Hält der Rechtsbeirat die Sperre für rechtmäßig, wird dies dem Mitglied mitgeteilt und der Fall ist für den Landesverband Bayern damit abgeschlossen.

Sieht dagegen der Rechtsbeirat gute Erfolgschancen, schreiben wir die zuständige Behörde (i.d.R. Landratsamt oder Gemeinde) an und bitten um Beseitigung der Sperre bzw. um nähere Begründung für das Errichten der Sperre. In vielen Fällen genügt bereits ein solches Schreiben unsererseits, um die Behörden zur Aufhebung der Beschilderung zu bewegen. Kann dies nicht erreicht werden und sieht der Rechtsbeirat auch unter Einbeziehung der Stellungnahme der Gemeinde/des Landratsamtes weiterhin gute Erfolgschancen, geben wir den Fall an einen unserer Vertragsanwälte, mit denen wir auf dem Gebiet des Reitrechts zusammenarbeiten, ab. Wichtig ist dabei, dass das Mitglied bereit ist, in eigener Sache selbst als Kläger aufzutreten. Die VFD kann, obwohl sie die Kosten übernimmt, nicht als Kläger fungieren, das es im Bereich des Reitrechts kein sog. Verbandsklagerecht gibt. Zuständig für die Entscheidung sind die Verwaltungsgerichte erster Instanz, die ggfs. für Fragen in Zusammenhang mit der Wegebeschaffenheit einen Gutachter als Sachverständigen zuziehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals betonen, dass angesichts der durchaus hohen Kosten, die im Falle eines Rechtsstreits mit Gutachter, Anwälten, etc. auf den Landesverband Bayern zukommen können, eine Kostenübernahme nur dann möglich ist, wenn der Rechtsbeirat im Vorfeld eine Prüfung der Erfolgsaussichten vorgenommen und diese bejaht hat. Eine nachträgliche Kostenübernahme in Fällen, bei denen eine Mitglied bereits selbst ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Landesverband einen Anwalt beauftragt hat, ist daher nicht möglich.

Die Kostenübernahme durch die VFD Bayern setzt ferner voraus, dass sich das klagende Mitglied verpflichtet, die Klage auch "durchzufechten". Nimmt das klagende Mitglied ohne Zustimmung durch die VFD Bayern eine bereits erhobene Klage zurück, muss es die Hälfte der angefallenen Kosten tragen.

Die Beteiligung der VFD Bayern an den Kosten eines Verfahrens gegen ein Reitverbot oder eine ähnliche Einschränkung des freien Betretungsrechts zu Pferde ist keine Rechtsschutzversicherung im eigentlichen Sinne, sondern die solidarische Beteiligung der Mitglieder an den Kosten eines solchen Verfahrens zum Wohle aller.

Weitere Informationen für registrierte Mitglieder unter:
https://www.vfd-bayern.de/sparten/recht/nur-mitglieder.html

SUSANNE BAUER Ltd. Regierungsdirektorin