VFD Bayern

Sichtung zum Übungsleiter B  Reiten / Übungsleiter Fahren  für den Übungsleiter Kurs 2025

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Hier finden Sie alle Anmeldeformulare und Informationen für Ausbildungen.

Wir überarbeiten derzeit unsere Seite, deshalb findet ihr alle bayrischen Prüfer, Übungsleiter und Rittführer auf der Internetseite vom Bund.

Der Schwerpunkt bei der Ausbildung zum Geländereiter und Geländerittführer liegt bei der Durchführung von Tagesritten. In den Lehrgängen zum Wanderreiter und Wanderrittführer werden auch die Probleme behandelt, die bei längeren mehrtägigen Ritten mit einer Übernachtung von Pferd und Reiter zu beachten sind.
Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie hier. Die vollständige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ARPO) können Sie hier einsehen.
Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie hier. Die vollständige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (FARPO) können Sie hier einsehen.
Wir erkennen das Silberne Reitabzeichen im RAI-Reiten für diejenigen, die entweder einen VFD-Geländerittführer, einen VFD-Wanderreiter, einen VFD-Wanderrittführer oder einen VFD-Übungsleiter anstreben, als Voraussetzung (Gleichsetzung mit dem VFD-Geländereiter) an.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an: Simone Heller  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Landessportwart gehört zur Vorstandschaft und widmet sich allen Bereichen, die mit der Ausbildung zu tun haben. In Bayern hatten bislang folgende Personen dieses Amt inne, die unermüdliche Aufbaubereitschaft leisteten: Joe Keßler, Heiner Sauter, Anke Weiß, Birgit Bormann, Simone Geißel, Dietmar Köstler, Franziska Schwab und Angela Voigt. Seit 2021 ist Simone Heller Sportwart der VFD Bayern.
Alle Mitglieder der VFD, die an einer Gelände-, Wanderreiter oder Rittführerausbildung teilnehmen, können bei unserer Geschäftsstelle die notwendigen Daten für die Übernahme der Kosten durch die VBG (= Verwaltungsberufsgenossenschaft) anfordern. Diese müssen bei der ausbildenden Erste-Hilfe-Organisation vor Beginn des Kurses angegeben werden. Allerdings: Das manchmal angebotene „Fresh-up“ dauert nur 4 h und wird von der VBG nicht anerkannt. 

Grundsätzlich nein, denn die Ziele der beiden Vereinigungen sind völlig unterschiedlich. Während der BRFV keinerlei Ausbildungen der VFD anerkennt, können wir den Deutschen Reiterpass der FN für diejenigen, die entweder einen VFD-Geländerittführer, einen VFD-Wanderreiter, einen VFD-Wanderrittführer oder einen VFD-Übungsleiter anstreben, als Voraussetzung (Gleichsetzung mit dem VFD-Geländereiter) anerkennen. Auch für die VFD-Fahrabzeichen gibt es eine ähnliche Regelung. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei unserem Fahrbeauftragten nach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nein, sie ist aber dringend anzuraten, um eine ausreichende Sachkunde nachweisen zu können.
Wir bieten in nahezu allen Bezirksverbänden Wanderritte für Einsteiger, sogenannte Schnupperwanderritte an. Bitte fragt einfach beim zuständigen Bezirksverband nach oder schaut in die Terminkalender auf der Seite vfdnet.de.

Eine übersichtliche Zusammenstellung für Fahranfänger können VFD-Mitglieder als Faltblatt bei der Geschäftsstelle anfordern. Außerdem hilft unser Fahrbeauftragter gerne weiter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Ausbildung zum Geländereiter ist interessant, vermittelt Sicherheit im Gelände und kann selbstverständlich auch ohne Prüfung absolviert werden. Ferner besteht auch die Möglichkeit das Berittene Bogenschießen zu trainieren. Details findet ihr hier. Über die VFD Ausbildungen hinaus bieten unsere Übungsleiter zudem eine Vielzahl von weiteren Ausbildungen an.
Detaillierte Informationen zum berittenen Bogenschießen finden Sie auf unserer Internetseite oder fragen Sie unsere Sportwartin Simone Heller.
Grundbedingung ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zum VFD-Übungsleiter. Zudem ist die regelmäßige Aktualisierung der Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Auffrischungskurs (8h) alle zwei Jahre sowie die Durchführung von mindestens zwei ausgeschriebenen VFD-Ausbildungskursen im gleichen Zeitraum notwendig.
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