Die vorläufige Bescheinigung des Finanzamts München Abteilung Körperschaften vom 23. Februar 2010 bestätigt, dass die VFD Bayern den Sport als gemeinnützigen Zweck fördert und nunmehr berechtigt ist, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenbescheinigungen auszustellen: Die Zuwendungen wiederum sind beim Spender steuerlich abzugsfähig. Allerdings gilt dies nicht für die Mitgliedsbeiträge.
Eine Förderung der VFD Bayern durch eine Spende, zahlt sich damit auch für den Spender steuerlich aus. Wenn du der VFD Bayern daher eine Spende zuwenden möchtest, mach dies bei deiner Überweisung durch die Bezeichnung „Spende“ deutlich. Du erhältst am Jahresende dann eine steuerliche Spendenbescheinigung nach amtlichem Vordruck.
Darüber hinaus ist die VFD Bayern selbst in bestimmten steuerlichen Bereichen und innerhalb bestimmter Grenzen steuerbegünstigt.
Gerhard Streitberger
Schatzmeister, Mai 2010