Recht
Neue Vollzugsbekanntmachung "Erholung in der freien Natur“ in Bayern
Heiner NatschackDas Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.
Bisher war immer unklar, ob ein mit der Reitbeteiligung geschlossener Haftungsausschluss auch für die Krankenversicherung der Reitbeteiligung gültig ist.
Was ist beim Reiten in der freien Natur zu beachten?
geschrieben von Sabine HausmannÜbersicht der wichtigsten Vorschriften. Mehr Informationen gibt es für Mitglieder der VFD im internen Bereich.
Gilt sinngemäß auch für das Fahren.
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