Grundbedingung ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zum VFD-Gelände- oder Wanderrittführer. Zudem ist die regelmäßige Aktualisierung der Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Auffrischungskurs (8h) alle zwei Jahre sowie die Durchführung von mindestens zwei ausgeschriebenen VFD-Ritten im gleichen Zeitraum notwendig.
Ich habe gehört, dass die VFD eine kostenlose Rittführer-Haftpflichtversicherung anbietet. Unter welchen Bedingungen erhalte ich diese?
- Details
- Super User
- Kategorie: FAQ Ausbildung
- Zugriffe: 3414