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Gespannfüherschein bestanden
Französische Delegation des ifce besuchte Prüfung zum gewerblichen Gespannfahren
Puchhausen (kb) Am Sonntag fanden am Freiberger-Hof Strasser in Hanny die Prüfungen zum gewerblichen Gespannführerschein für zweispännige Kutschen statt. Erstmals taten sich dafür die beiden Vereinigungen Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. (IGZ) und die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) zusammen, um ihre Schüler gemeinsam auszubilden und zu prüfen. Ein besonderes Highlight war, dass eine Delegation des ifce, des französischen Institutes für Pferde und Reiten, die Prüfungen verfolgte und sich mit den Ausbildungsbedingungen und geforderten Aufgaben vertraut machte.
Insgesamt sechs Prüflinge aus ganz Bayern ließen sich in 40 Ausbildungsstunden von Daniela und Max Strasser auf die Prüfung vorbereiten, die aus drei Teilen bestand: erstens die schriftliche, theoretische Prüfung, zweitens das sichere Fahren im Straßenverkehr und drittens die Bewältigung eines Parcours mit Aufgaben wie beispielsweise dem gekonnten Umfahren von Hindernissen, dem punktgenauem Anhalten oder dem ruhigen Stehenbleiben zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise Be- und Entladen. Für die Prüfungen standen zwei zweispännige Gespanne vom Freiberger-Hof Strasser zur Verfügung. Die vorgespannten Stuten waren erfahrene, geduldige Tiere, die auch bei der langen Dauer der Prüfungen nichts so schnell aus der Ruhe bringen konnte. Als Prüfer seitens der IGZ war Stephan Dietrich, Erster Bundesvorsitzender, aus Berlin-Brandenburg angereist. Seitens der VFD nahm Andreas Martens aus Oldenburg die Prüfungen ab. Um der Delegation aus Frankreich Rede und Antwort zu stehen, wohnten außerdem Reinhard Hundsdorfer, der Erste IGZ Landesvorsitzende Bayern, und sein Stellvertreter Korbinian Arzberger, sowie Jutta Hahn, die Erste Vorsitzende des VFD Landesverbandes Bayern, und natürlich die beiden Ausbilder Daniela Strasser, Erste Vorsitzende des VFD Bezirksverbandes Niederbayern und Max Strasser der Prüfung bei.
Die Delegation besuchte Bayern über ein EU-gefördertes ERASMUS-Projekt mit dem Ziel, die in Frankreich sehr hoch angesehene Reiterausbildung zu reformieren. An den französischen Nationalgestüten wird Reiten und Fahren gelehrt, mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss ähnlich dem des Pferdewirts in Deutschland. Diese Ausbildung soll nun um den Bereich der Arbeit mit Pferden in der Land- und Forstwirtschaft – und im Speziellen im Weinbau – erweitert und als Studium mit Bachelorabschluss angeboten werden. Daher war für die französische Delegation besonders der Kontakt zur IGZ interessant. Diese ist in Deutschland führend in der Arbeit mit Pferden vom Boden aus (zum Beispiel Holzrücken, Ackerbau). Die VFD legt ihren Schwerpunkt mehr auf die Arbeit mit Pferden vom Bock aus (Kutschen). Trotz oder gerade wegen der unterschiedlichen Schwerpunkte in der Interessensvertretung war die Zusammenarbeit von IGZ und VFD schon immer sehr eng und bereichernd. So lag es für die Verantwortlichen auf der Hand, die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung zum gewerblichen Gespannfahren nun gemeinsam zu gestalten.
Für eine private Nutzung von Pferdekutschen und Pferden als Arbeitstiere ist eine Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber sehr empfohlen, um beispielsweise bei einem Versicherungsfall die eigenen Kompetenzen durch eine anerkannte Prüfung zweifelsfrei belegen zu können. Anders ist es bei der gewerblichen Nutzung im Rahmen der Personen- oder Güterbeförderung. Wenn beispielsweise Brautpaare kutschiert, Kindergeburtstage gestaltet oder Ausflugsfahrten für zahlende Gäste angeboten werden, oder von „Brauereirössern“ Bierfässer transportiert und von Rückepferden Holzstämme gezogen werden.
Die Franzosen stellten über ihren Dolmetscher Douke Eekman von der IGZ Brandenburg viele detaillierte Fragen, die sich weit über die Ausbildungsmodalitäten der gewerblichen Gespannprüfung hinaus auch auf Zucht, Ausbildung und Haltung der Pferde am Freiberger-Hof Strasser bezogen. So war der Tag nicht nur für die Prüflinge anstrengend und aufregend. Doch am Ende waren alle sehr zufrieden: alle sechs Prüflinge bestanden ihren Führerschein mit sehr guten Leistungen und erhielten ihre Zertifikate mit der Erlaubnis zum gewerblichen Gespannfahren. Und die Franzosen konnten mit vielen interessanten Eindrücken und neuen Erkenntnissen die Heimreise antreten.
Quelle: und Fotos : Dingolfinger Anzeiger, Kathrin Boneder
Bei den Platzaufgaben hatten die Prüflinge verschiedenen Aufgaben zu bewältigen, bei denen alltägliche Hindernisse im Straßenverkehr simuliert wurden.
Die Pferde vom Bock aus sicher auf öffentlichen Straßen zu lenken, das war die Aufgabe im praktischen Teil der Prüfung.
Alle sechs Prüflinge bestanden die Prüfung mit sehr guten Leistungen und erhielten die Erlaubnis zum gewerblichen Gespannfahren.
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- Heiner Natschack
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Der Kutschenerlass in Niedersachsen aus dem Jahr 2009 wurde überarbeitet und trat zum 14.03.2018 mit einigen Änderungen wieder in Kraft.
Gibt es Auswirkungen auf Bayern. ?
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- Super User
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Die Verdienste von Dr. Mathias Görbert um den Rasseerhalt des Schweren Warmbluts werden weltweit anerkannt. Hier die Mitteilung des DRFV zu seiner Ehrung.
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- Heiner Natschack
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- Bjørn Rau
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Wer ihn als Pferdemenschen kennt, freut sich mit ihm über die Ernennung zum VFD-Fahrlehrer A/P. Horst ist ja seid über 60 Jahren den Pferden verbunden, erst als Reiter mit einer außerordentlichen Begeisterung für das Reiten in der freien Natur, nunmehr als leidenschaftlicher Fahrer. Auf über 25 Jahre VFD Mitgliedschaft zurückblickend, hat er mittlerweile die Geschichte der VFD-Fahrer mitgeschrieben und maßgeblich gestaltet!
Hier die Würdigung von Fritz Suckart:
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- Heiner Natschack
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Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig.
Mit Urteil vom 24.02.2014 (Az: 1 Ss 204/13) entschied das OLG Oldenburg, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer (1,1 Promille) auch für Kutschenführer anzuwenden ist.
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Die Beifahrer–Frage !?
Wie wichtig ist der Beifahrer?
Und wie sieht womöglich seine juristische Bewertung aus? Es ist unbestritten, dass dem Beifahrer auf dem Gespann eine sehr wichtige Teamaufgabe zukommt, ist er doch wichtigster Helfer des Gespannführers mit klaren Sicherungsaufgaben.
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zum 40-jährigen Jubiläum der Gründung der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) wurden die neuen Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für das Reiten (ARPO) und Fahren (FARPO) vorgestellt. Beim Fahren wurden die bisherigen Bestimmungen in der Fassung von 2005 vom Arbeitskreis Fahren in der VFD umfassend überarbeitet und um Durchführungsbestimmungen erweitert. Nach Vorlage beim Arbeitskreis Ausbildung und der Harmonisierung der beiden Regelwerke verabschiedete der Bundesvorstand die neuen Bestimmungen rechtzeitig vor Reken. Einzusehen ist die neue FARPO Fahren mit den Durchführungsbestimmungen bei http://www.vfdnet.de/index.php/ausbildung/arpo-reiten-fahren Als Druckversion ist sie über die Bundesgeschäftsstelle in Twistringen erhältlich.
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- Horst Brindel
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- Horst Brindel
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Bei der VFD engagieren wir uns dafür, das Freizeitfahren zu erhalten und zu unterstützen. Ohne Leistungsdruck wollen wir auf den Umgang mit Pferd und Kutsche neugierig machen.
Bei dem VFD-Fahrpaket handelt es sich um einen „Startersatz“, der den einfachen Einstieg in das Gespannfahren möglich macht.
Es ist das erklärte Bestreben der VFD Bayern, dabei alle Altersklassen anzusprechen. Den echten Einsteigern, den Quer- und Wiedereinsteigern und nicht zuletzt auch den Um- und Späteinsteigern aus der Reiterei soll dieses Wissen und Können um das Fahren im Freizeitbereich weiter gegeben werden. Im Vordergrund stehen dazu die Sicherheit beim Fahren und die Verantwortung gegenüber dem Pferd als Partner. Die harmonische, verantwortungsbewusste und freudige Zusammenarbeit zwischen Mensch und Pferd ist deshalb das Ziel. Freude am Fahren eben!
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- Horst Brindel
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