Super User
Grundsätzlich nein, denn die Ziele der beiden Vereinigungen sind völlig unterschiedlich. Während der BRFV keinerlei Ausbildungen der VFD anerkennt, können wir den Deutschen Reiterpass der FN für diejenigen, die entweder einen VFD-Geländerittführer, einen VFD-Wanderreiter, einen VFD-Wanderrittführer oder einen VFD-Übungsleiter anstreben, als Voraussetzung (Gleichsetzung mit dem VFD-Geländereiter) anerkennen. Auch für die VFD-Fahrabzeichen gibt es eine ähnliche Regelung. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei unserem Fahrbeauftragten nach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Geschäftsstelle
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Die Geschäftsstelle ist Montag und Mittwoch von 9:00 - 16:00 Uhr persönlich für Euch erreichbar.
Telefonisch sind wir zusätzlich Dienstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 15:00 unter Tel. 089 - 130 114 83 erreichbar.
Ihr könnt uns gerne eine E-Mail an info@vfd-bayern de senden oder auf unseren Anrufbeantworter sprechen.