Super User
Grundsätzlich nein, denn die Ziele der beiden Vereinigungen sind völlig unterschiedlich. Während der BRFV keinerlei Ausbildungen der VFD anerkennt, können wir den Deutschen Reiterpass der FN für diejenigen, die entweder einen VFD-Geländerittführer, einen VFD-Wanderreiter, einen VFD-Wanderrittführer oder einen VFD-Übungsleiter anstreben, als Voraussetzung (Gleichsetzung mit dem VFD-Geländereiter) anerkennen. Auch für die VFD-Fahrabzeichen gibt es eine ähnliche Regelung. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei unserem Fahrbeauftragten nach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine übersichtliche Zusammenstellung für Fahranfänger können VFD-Mitglieder als Faltblatt bei der Geschäftsstelle anfordern. Außerdem hilft unser Fahrbeauftragter gerne weiter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!