VFD Bayern

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Heiner Natschack

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.

Bisher war immer unklar, ob ein mit der Reitbeteiligung geschlossener Haftungsausschluss auch für die Krankenversicherung der Reitbeteiligung gültig ist.

Durch eine Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung zur Equine Infektiöse Anämie (EIA) werden die Veranstalter zum Führen eines Pferderegisters verpflichtet.

Buch Reitrecht in zweiter überarbeiteter Auflage.

Der Bayerische Landesverband der Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland veröffentlicht in einem Buch eine Zusammenstellung wichtiger Rechtsvorschriften für Reiter, Gespannfahrer und Pferdehalter. Link zum VFD-Shop

 

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