Heiner Natschack
Hier entsteht ein Brauchtumskalender für Oberbayern.
Weitere Termine gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig.Mit Urteil vom 24.02.2014 (Az: 1 Ss 204/13) entschied das OLG Oldenburg, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer (1,1 Promille) auch für Kutschenführer anzuwenden ist.
Seite 13 von 13