VFD Bayern

Heiner Natschack

Seit Ende März wird bei den Notrufzentralen ein neues System zur Ortung des Anrufers verwendet.            

 

Informationen zum "Kutschenführerschein" der FN

Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig.Mit Urteil vom 24.02.2014 (Az: 1 Ss 204/13) entschied das OLG Oldenburg, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer (1,1 Promille) auch für Kutschenführer anzuwenden ist. 

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