VFD Bayern

Heiner Natschack

Informationen zum "Kutschenführerschein" der FN

Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig.Mit Urteil vom 24.02.2014 (Az: 1 Ss 204/13) entschied das OLG Oldenburg, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer (1,1 Promille) auch für Kutschenführer anzuwenden ist. 

Seite 14 von 14