VFD Bayern

Mittwoch, 19 April 2017 10:48

Jakobskreuzkraut

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Das Jakobskreuzkraut muss auf Weiden und Wiesen wegen seiner Giftigkeit für Weidetiere bekämpft werden. Auf gut gepflegten Weiden und Wiesen kommt es unter den meisten Boden- und Weidebedingungen nicht zu einer massiven Einwanderung.

Zur Bekämpfung gibt es eine Infoseite des Bayerischen Landwirtschaftministeriums http://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/31470/.

Eine großflächige Bekämpfung außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen kommt aus fachlichen und rechtlichen Gründen nicht in Frage. Brachflächen, Raine und Böschungen sind letzte Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der ansonsten durch Kunstdünger und Agrargifte sterilen Ackerlandschaft. Ziel ist es hier, artenreiche und blühende Pflanzengesellschaften beispielswiese als Lebensgrundlage für Insekten etc. zu erhalten und zu fördern. Im übrigen wäre ein Einsatz von Herbiziden auf solchen Flächen auch verboten. Zum erheblichen Teil handelt es sich bei Brachflächen und Rainen an Straßen und Wegen auch um sogenannte Ausgleichsbiotope für die durch den Straßenbau hervorgerufenen Naturschäden, auf diesen Flächen hat der Naturschutz Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen und daher werden dort blütenreiche Pflanzengesellschaften gefördert. Aus diesen Gründen halte ich eine wirkungsvolle flächendeckende Bekämpfung rechtlich und fachlich nicht für möglich. Jeder Weidebesitzer muss also durch entsprechende Weidepflege aktiv eine Ausbreitung auf seinen Flächen verhindern.

Gelesen 3490 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 19 April 2017 10:53