In einer gut dreijährigen Überarbeitungszeit wurden die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 1992 an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und damit eine Vielzahl von positiven Veränderungen für das Pferdewohl festgelegt, die von der VFD teilweise schon seit mehr als 40 Jahren gefordert werden:
· Die Zäumung muss passend und richtig verschnallt sein; sie darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit des Pferdes unterbinden. Die neuen Leitlinien definieren erstmals, dass zwei Finger eines Erwachsenen auf dem Nasenrücken nebeneinanderliegend unter Kinn- und / oder Nasenriemen passen sollten (sog. Zweifingerregel). Für eine sichere und objektive Messung empfiehlt die VFD den Messkeil der International Society for Equitation Science (ISES). (Positionspapier Zäumung)
· Neu ist auch der Hinweis, dass auf den Einsatz von Korrekturzügeln wie insbesondere Schlaufzügeln bei Ausbildung und Training verzichtet werden soll.
· Die seit Jahren kritisierte sogenannten Rollkur wird verboten: Maßnahmen, die zu einer Hyperflexion des Genicks oder Halses führen, werden als tierschutzwidrig eingestuft, da sie zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Pferden führen.
· Ebenso findet sich erstmalig ein Hinweis auf die Beachtung von Belastungsgrenzen beim Einsatz von Reit- und Fahrpferden. (Positionspapiere Trag- und Zugbelastung von Pferden)
· Auch das Kapitel über das Lernverhalten von Pferden wurde komplett überholt und den neuesten Erkenntnissen angepasst.
· Es wird klargestellt, dass auch im Rahmen von Veranstaltungen grundsätzlich die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelten. Insbesondere betrifft dies die Boxengröße sowie das Vorhandensein von geeignete Flächen für das Ruhen und/oder Liegen der Pferde.
· Auf VFD-Veranstaltungen sind Paddocks seit Jahren selbstverständlich.
· Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass nun erstmalig ein exaktes Alter definiert wird, bis zu dem Pferde noch als Jungpferde gelten. Nach den neuen Leitlinien werden Pferde bis zu einem Alter von 30 Monaten als Jungpferde definiert und dürfen demnach erst mit frühestens 2 ½ Jahren in eine zielgerichtete Ausbildung genommen werden. Für die VFD ist das ein Kompromiss. Denn Pferde früher als mit 36 Monaten in die Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck zu nehmen, verstößt gegen die VFD-Leitsätze, unsere Ausbildungsordnung und unsere Veranstaltungskriterien.
· Für Jungpferde wurde die Gruppenhaltung als besondere Haltungsbedingung festgelegt. Das gilt auch für Jungpferde, die im Trab- und Galoppsport eingesetzt werden.
Auch einen Wermutstropfen gibt es zu verzeichnen. Die Rennsportlobby hat durch massive politische Einflussnahme erreicht, dass das Mindestalter zum Einsatz im Trab- und Galoppsport nicht erhöht wurde, sondern der alte Status des Einsatzalters erhalten bliebt.
Zu diesem Thema gibt es in der Broschüre unter "Schlussbemerkungen" ab Seite 40 ein gemeinsames Differenzprotokoll der Vertreter der Tierschutzverbände, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), der Landestierschutzbeauftragten sowie der Vertreter der Länder Berlin und Hessen. Die VFD wurde in der Aufzählung der Verbände von der Redaktion versehentlich nicht erwähnt. Die Änderung/Ergänzung bezüglich der Nennung der VFD im Zusammenhang mit dem Differenzprotokoll ist bereits in Auftrag gegeben.
Pressemitteilung der Verbände zum Differenzprotokoll hier
Broschüre "Tierschutz im Pferdesport" zum download hier
VFD Bundesverband: Bianka Gehlert, Präsidentin, Tel.: 0160 94945637, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!