Heiner Natschack
In der Kabinettssitzung vom 11.02.2021 wurde die Verlängerung der 11. Infektionsschutzverordnung beschlossen. Für Pferdebesitzer ändert sich eigentlich nichts.
Hier die Änderungen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.