Heiner Natschack
Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig.Mit Urteil vom 24.02.2014 (Az: 1 Ss 204/13) entschied das OLG Oldenburg, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer (1,1 Promille) auch für Kutschenführer anzuwenden ist.
Seite 14 von 14
Die Geschäftsstelle
-
Die Geschäftsstelle ist Montag und Mittwoch von 9:00 - 16:00 Uhr persönlich für Euch erreichbar.
Telefonisch sind wir zusätzlich Dienstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 15:00 unter Tel. 089 - 130 114 83 erreichbar.
Ihr könnt uns gerne eine E-Mail an info@vfd-bayern de senden oder auf unseren Anrufbeantworter sprechen.