VFD: Neue FARPO – Was ist neu?
Die Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnung der VFD zum Fahren (FARPO) gilt ab 1. September 2013.
Worauf baut die FARPO auf und welche Regelungen sind neu?
Die VFD setzt sich – wie kein anderer Pferdesportverband – für die unterschiedlichen Interessen von Freizeitreitern und Freizeitfahrern in Deutschland ein. Sie garantiert eine qualitätsvolle und breit gefächerte Ausbildung, die den vielfältigen Wünschen und Vorstellungen Pferde begeisterter Menschen und der Natur des Pferdes und seinen artspezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht. Dabei akzeptiert die VFD alle allgemein anerkannten Fahrweisen, alle Pferderassen und alle Equiden. Über all diesen Aktivitäten stehen die Bestimmungen des Tierschutzes und die Inhalte der VFD-Leitsätze zum Umgang mit dem Pferd
Fakten zur Ausbildung
Bundesweit erfolgen jährlich rund 700 Reit- und Fahrprüfungen der unterschiedlichsten Stufen. Tendenz seit Jahren leicht steigend. Dabei nimmt das Fahren entsprechend dem Mitgliederanteil der Fahrer etwas über 20% ein.
Eine anonyme schriftliche Umfrage bei unseren Prüfungsteilnehmern im Jahr 2012beinhaltete Punkte wie Zufriedenheit mit der Ausbildung oder Prüfung, Zufriedenheit mit den Abläufen oder der Erwartungserfüllung und wurde bei einer Rückmeldung von mehr als 200 Bögen als so positiv bewertet, dass nach unserem Schulnotensystem eine 1 vor dem Komma steht. Und zwar in jeder Rubrik! Das bedeutet, die Inhalte und die Abläufe der Ausbildung treffen nicht nur die Erwartungen der Teilnehmer, sondern werden auch äußerst zufriedenstellend abgewickelt und decken die gewünschten Anforderungen ab. Mehr können wir kaum erwarten.
Ausbildungsangebote und -unterstützung
In allen Landesverbänden der VFD werden von qualifizierten Fahrausbildern Fahrkurse für jedermann in der Grundstufe angeboten. VFD-Mitglieder erhalten Vergünstigungen. Als Kursgrundlage sind zentral im LV Baden-Württemberg für alle LV Ausbildungsunterlagen in Form von Arbeitsgrundlagen erhältlich. In einigen Ländern werden zusätzlich Schnupperkurse zu Fahren angeboten und gefördert. Leihweise werden befristet Fahrlehrgeräte verliehen und es gibt als sog. „Fahrpaket" eine ausführliche Einsteigerinformation mit Fahrfilm.
Dadurch soll der bedeutungsvollen Aufgabe des Fahrens in der VFD bei einer steigenden Akzeptanz innerhalb der Fahrsportinteressierten Rechnung getragen und der Fahrsport in der VFD bundesweit aktiv gefördert werden:
Die neue FARPO – VFD-Ausbildungrichtlinien und Prüfungsordnung Fahren
Rechtzeitig zum 40-jährigen Jubiläum der VFD wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises Fahren die bisherige Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie komplett überarbeitet und ergänzt.
Das neue Regelwerk beinhaltet in überarbeiteter Form den Kern der bisherigen ARPO FAHREN 2005 in überarbeiteter und erweiterter Form. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Erweiterung um die Allgemeinen Bestimmungen und die Anerkennungsverfahren. Beides war bis dato lediglich in der ARPO Reiten geregelt. Weitere wichtige Ergänzungen in der neuen FARPO Fahren betreffen:
- die Gültigkeit der FARPO, die ausdrücklich auf das Fahren mit allen Equiden erweitert wurde
- Ausbildung und Prüfung in den Bereichen Bodenarbeit, Longieren I (einfache Longe) und Longieren II (Doppellonge, die neu hinzukamen und einen Brückenschlag zwischen Reiten und Fahren darstellen
- die Pferdekunde. Sie kann zukünftig nicht mehr in die Prüfung zum Geländefahrer integriert werden. Als Vorleistung mit Prüfung gilt sie zur Prüfungszulassung zum Fahrerpass I. Die Inhalte wurden verbessert. Allerdings ist der Ausbildungskurs nicht mehr Pflicht, so dass die Prüfungszulassung zur Pferdekunde zwar keinen vorherigen Ausbildungskurs voraussetzt, aber dennoch angeraten ist. Mit dieser Veränderung wollen wir dem vorhandenen Wissen der langjährigen Pferdehalter in unserem Verband entgegen kommen.
- die Ausbildung und Prüfung bisherigen Pferdehaltung. Sie geht in der erweiterten Pferdekunde II auf, die von der Eingangsstufe in die Aufbaustufe aufsteigt und sich inhaltlich verstärkt an der Erfahrung und dem Wissen von Pferdehaltern orientiert.
- eine Änderung beim Fahrerpass II. Er erfährt inhaltlich als „Kombinationsprüfung„ eine höhere Wertigkeit und Bedeutung. Der bisherige Wanderfahrer findet sich nun in den Zusatzausbildungen wieder.
- die bisherigen Zusatzausbildungen beim Fahren erhielten Inhalte mit Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen und können zukünftig mit und ohne Prüfung belegt werden. Für den Nachweis einer Ausbilderqualifikation sind sie für Übungsleiter allerdings mit Prüfung obligatorisch
- die beim Fahren neuen Durchführungsbestimmungen für die Zusatzausbildungen müssen von den Übungsleitern sukzessive fortgeschrieben werden, damit die Kursnachfrage für solche Fahrqualifikationen erfüllt werden kann
- Insgesamt kann in Zukunft ein direkterer Zuganges zu den beiden Übungsleiterstufen I und II erfolgen. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der Ausbildung zum Fahrerpass III (Fahrtenführer)
- Die verschiedenen Anerkennungsvoraussetzungen sind beim Fahren erstmals übersichtlich dargestellt und betreffen u.a. die Anerkennung von VFD-Ausbildungsstätten und Anerkennungsvoraussetzungen für artgleiche Ausbilderqualifikationen anderer Pferdesportverbände
- ebenfalls neu ist noch die Möglichkeit zur Verleihung des Ehrentitels "Wanderfahrmeister". Die Wanderfahrabzeichen in Gold, Silber und Bronze – analog zum Reiten – können unabhängig und unverändert weiterhin verliehen werden.
Der Dank für eine unermüdliche Arbeit geht an alle Kolleginnen und und Kollegen in den Arbeitskreisen Fahren und Ausbildung. Sie haben mit aktiven, kritischen, konstruktiven und manchmal auch erheiternden Beiträgen zur FARPO beigetragen.
Die VFD und ihre Fahrer sind nur gemeinsam stark genug, um die Freiräume in der Natur, die wir für uns und unsere Pferden auch in Zukunft benötigen, zu erhalten und uns für eine vielseitige Ausbildung zum Wohle des Pferdes im Fahrsport mit Erfolg einzusetzen. Dafür wünschen wir uns bei der VFD viele neue Mitglieder und engagierte Freizeitfahrer.