In Verbindung mit Kutschunfällen der letzten Zeit gibt es immer häufiger Urteile auf dieser Grundlage. Danach der der Beifahrer als „verlängerter Arm" des Gespannführers unabdingbar.
Diese Rechtsmeinung beruht einerseits auf der Erkenntnis, dass "Pferde unberechenbare, von ihren Trieben und Instinkten beherrschte und geleitete Tiere sind..." und andererseits der Rechtsfigur der "Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht" aus dem Zivilrecht (d.h. wenn jemand eine Gefahr schafft, hat er für sie einzustehen).
Jedem Lenker eines Gespannes muss folglich klar sein, dass er im Falle kleinster Abweichungen vom Normbetrieb (z.B. Leinen fangen, über den Strang steigen, kleinere oder größere technische Defekte am Wagen und Geschirr oder auch einer flatternden Plane auf dem eingeschlagenen Weg) alleine völlig machtlos auf dem Kutschbock sitzt!
Eine solche Situation ist vorhersehbar. Schafft der Gespannlenker hier keine vorausschauende (Ab-) Hilfe, so nimmt er die möglichen Konsequenzen sehenden Auges in Kauf, Das entspricht juristisch einem bedingten Vorsatz - und ist damit ein Tatbestand des Strafrechts.
Beim Zwei- und Mehrspänner wird pro Pferdepaar ein Beifahrer benötigt, beim Einspänner ein Beifahrer. Der oder die Beifahrer sind Bestandteil des Gespannes . Sie müssen "kundig" sein und der gesetzlichen Definition eines „tüchtigen Gehilfen" entsprechen. Fahrgäste sind keine Beifahrer.
In jüngster Zeit wurden Kremserfahrer bzw. deren Dienstgeber wegen Vorkommnissen mit einer größeren Anzahl von Schwerverletzten strafrechtlich verurteilt, weil sie keinen Beifahrer mitgeführt hatten, in einem anderen Fall sogar ein Einspännerfahrer, dessen durchgehender Haflinger eine Frau getötet hatte.
Weitere Lesehinweise zum Thema:
www.vfdnet.de (Ausbildung/FARPO/Beifahrerunterweisung/Kapitel 2.3. (S.31)
www.fahrabzeichen.at (Merkblatt zur Verhütung von Gespannunfällen)
www.vfdnet.de/index.php/fahren-checklisten oder
www.vfdnet.de (Ausbildung/ FARPO/ Allgemeiner Teil/ Kapitel 1.13 (S.16)
Die VFD Bayern veröffentlichte ein Info-Faltblatt zur Beifahrerausbildung. Es kann kostenlos unter der Nummer Fb 111 bei der Geschäftsstelle in München angefordert werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Horst Brindel, VFD-Fahrbeauftragter (Quelle: www.pferdesicherheit.at)