Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Link)
Die Vollzugshinweise betreffen auch das Reiten und Fahren in der freien Natur.
Der VFD Landesverband Bayern hat im Vorfeld eine Stellungnahme zu den Vollzugshinweisen geschrieben. Leider wurden die Argumente der VFD genauso wenig berücksichtigt wie die der Dutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) und anderer Verbände. Wir sind dankbar, dass durch die Stellungnahme des Kuratoriums Sport und Natur wenigstens der Punkt der Gebührenerhebung herausgenommen wurde.
Die Verwaltungsvorschrift enthält aber Aussagen, welche offensichtlich dem Gesetzestext des BayNatSchG widersprechen. Wir werden die Widersprüche in der Verwaltungsvorschrift im Einzelfall durch Klagen klarstellen lassen und weiterhin unsere Mitglieder bei unzulässigen Sperrungen unterstützen.
Auszug aus der Stellungnahme der VFD Bayern: "Leider wurden die bayerischen Reit- und Fahrverbände bisher nicht eingebunden. Da in diesen Vollzugshinweisen auch wesentliche Aussagen zum Reiten und Gespannfahren in der freien Natur getroffen werden, erlauben wir uns, hierzu einige Anmerkungen aus der Sicht der Freizeitreiter anzubringen. Die VFD-Bayern schließt sich vollumfänglich der Stellungnahme der DIMB an."
Der Deutsche Alpenverein e.V., wie andere Verbände (z.B. DIMB), haben auch kritische Stellungnahmen zum Entwurf der Vollzugshinweise abgegeben. Die Vollzugshinweise sind ab Datum der Veröffentlichung, 16.12.2020, gültig und ersetzen die bis dahin geltenden aus dem Jahr 1976.
Heiner Natschack